G E M A
Zu den Entwicklungen beim Thema GEMA verweisen wir auf die nachstehenden Informationen des Bund Deutscher Karneval e.V (BDK) auf dessen Homepage:
"Das Schiedsstellenverfahren, das die GEMA angeregt hat, ist mit einem Einigungsvorschlag beendet worden.
Leider sahen beide Seiten ihre Vostellungen nicht genügend gewürdigt und haben den Vorschlag nicht akzeptiert.
Das hat die GEMA in die rechtlich schwierige Lage gebracht, mit ihren Vertragspartnern (z. B. mit uns) nicht in endgültige Verhandlungen eintreten zu können.
Wir haben deshalb heute eine Regelung mit der GEMA getroffen. die die Interessen unserer Vereine wahrt und gleichzeitig ihnen rechtlich keine Nachteile beschert.
Vom 1.4.13 bis 31.12.13 gilt der Tarif U-VK mit den derzeitigen Vergütunssätzen im Rahmen unseres Gesamtvertrages.
Der BDK beobachtet die Verhandlungen zwischen GEMA und Bundesvereinigung und wird bei einer Einigung mit der GEMA gemeinsam prüfen, ob diese Situation auch für uns tragbar ist.
Der von uns abgeschlossene Vertrag garantiert, dass bei einem Verfahren vor dem OLG München unseren Vereinen unter dem Schirm des Gesamtvertrages des BDK keine monetären Nachteile entstehen.
Sollte es zu keiner Einigung kommen, sind die im Gesamtvertrag vereinbarten Tarife die Obergrenze der Belastungen.
Wir wissen, dass dies nicht die Geschwindigkeit ist, die wir alle erwartet haben.
Aber es ist sicher besser eine geordnete Situation für die Zukunft zu schaffen, als eine über das Knie gebrochene Notlösung."