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Satzung des Karnevalverband Kurhessen (Auszugsweise)
Eingetragen beim Amtsgericht Kassel.
Vereinsregister Nr. 850 VR 1429.

 

(Stand: Beschluss der Mitglieder in der Jahreshauptversammlung am 23.04.2017)

 

§1  Name, Sitz und Gemeinnützigkeit

 

1.1. Der Verband führt den Namen KARNEVAL-VERBAND

       KURHESSEN und hat seinen Sitz in Kassel.

 Der Verband ist in das Vereinsregister eingetragen.

 Gründungsdatum ist der 21. Januar 1973.

1.2. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige

       Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der

       Abgabenordnung. Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in

       erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke  

 verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus

 den Mitteln des Verbandes.

 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der

 Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe

 Vergütungen begünstigt werden.

§ 2 Zweck und Aufgaben des Verbandes

 

2.1. Zweck des Verbandes ist die Förderung des traditionellen 

       Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des   

       Faschings.  

2.2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

       2.2.1 den Zusammenschluss, die Förderung sowie die Pflege

               des fastnachtlichen Brauchtums der im kurhessischen Raum

               ansässigen Karnevalsgesellschaften/- vereine,

       2.2.2 Pflege karnevalistischen Brauchtums nach landschaftlich

               gebundener Grundlage

 

2.3. Helfende Funktion gegenüber den Mitgliedsvereinen, sowie deren

      Beratung.

2.4. Kontakte zu Regierungsstellen, kommunalen und Landesbehörden

      sowie der GEMA im Interesse der Mitgliedsvereine.

2.5. Durchführung von Arbeitstagungen.

2.6. Zu den Aufgaben des KVK gehört es, ganzjährig Jugendarbeit zu

       leisten. Für diesen Zweck wählen die stimmberechtigten

 Mitgliedsgesellschaften, gemäß der gültigen Satzung, eine / einen Jugendreferentin / Jugendreferenten und zwei Beisitzer /    Beisitzerinnen in den Jugendausschuss.

 

Der vollständige Text der Satzung kann mit dem nachfolgenden Link heruntergeladen werden.

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