Satzung des Karnevalverband Kurhessen (Auszugsweise)
Eingetragen beim Amtsgericht Kassel.
Vereinsregister Nr. 850 VR 1429.
(Stand: Beschluss der Mitglieder in der Jahreshauptversammlung am 23.04.2017)
§1 Name, Sitz und Gemeinnützigkeit
1.1. Der Verband führt den Namen KARNEVAL-VERBAND
KURHESSEN und hat seinen Sitz in Kassel.
Der Verband ist in das Vereinsregister eingetragen.
Gründungsdatum ist der 21. Januar 1973.
1.2. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
den Mitteln des Verbandes.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
§ 2 Zweck und Aufgaben des Verbandes
2.1. Zweck des Verbandes ist die Förderung des traditionellen
Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings.
2.2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
2.2.1 den Zusammenschluss, die Förderung sowie die Pflege
des fastnachtlichen Brauchtums der im kurhessischen Raum
ansässigen Karnevalsgesellschaften/- vereine,
2.2.2 Pflege karnevalistischen Brauchtums nach landschaftlich
gebundener Grundlage
2.3. Helfende Funktion gegenüber den Mitgliedsvereinen, sowie deren
Beratung.
2.4. Kontakte zu Regierungsstellen, kommunalen und Landesbehörden
sowie der GEMA im Interesse der Mitgliedsvereine.
2.5. Durchführung von Arbeitstagungen.
2.6. Zu den Aufgaben des KVK gehört es, ganzjährig Jugendarbeit zu
leisten. Für diesen Zweck wählen die stimmberechtigten
Mitgliedsgesellschaften, gemäß der gültigen Satzung, eine / einen Jugendreferentin / Jugendreferenten und zwei Beisitzer / Beisitzerinnen in den Jugendausschuss.
Der vollständige Text der Satzung kann mit dem nachfolgenden Link heruntergeladen werden.
Download der KVK-Satzung - Stand 23.04.2017 (147.6 KB) |